Zusammengesetzte Verpackungen sind zulssig.

Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfllt sind:

(1) Fr feste und flssige Stoffe, die PCB, polyhalogenierte Biphenyle, polyhalogenierte Terphenyle oder halogenierte Monomethyldiphenylmethane enthalten oder damit kontaminiert sind:

	Verpackungen gem Verpackungsanweisung P 001 bzw. P 002.

(2) Fr Transformatoren, Kondensatoren und andere Gegenstnde:

a) Verpackungen gem Verpackungsanweisung P 001 oder P 002. Die Gegenstnde mssen mit geeignetem Polstermaterial gesichert werden, um unter normalen Befrderungsbedingungen unbeabsichtigte Bewegungen zu verhindern; oder

b) dichte Verpackungen, die in der Lage sind, neben den Gegenstnden mindestens das 1,25-fache Volumen der darin enthaltenen flssigen PCB, polyhalogenierten Biphenyle, polyhalogenierten Terphenyle oder halogenierten Monomethyldiphenylmethane aufzunehmen. In den Verpackungen muss ausreichend saugfhiges Material vorhanden sein, um das 1,1-fache Volumen der in den Gegenstnden enthaltenen Flssigkeit aufnehmen zu knnen. Im Allgemeinen mssen Transformatoren und Kondensatoren in dichten Verpackungen aus Metall befrdert werden, die in der Lage sind, zustzlich zu den Transformatoren und Kondensatoren mindestens das 1,25-fache Volumen der darin enthaltenen Flssigkeit aufzunehmen.

Bem. Die zugelassenen Verpackungen drfen eine Nettomasse von 400 kg berschreiten (siehe Unterabschnitt 4.1.3.3).


Ungeachtet der oben aufgefhrten Vorschriften drfen feste und flssige Stoffe, die nicht gem Verpackungsanweisung P 001 oder P 002 verpackt sind, sowie unverpackte Transformatoren und Kondensatoren in Befrderungsmitteln befrdert werden, die mit einer dichten Wanne aus Metall mit einer Mindesthhe von 800 mm ausgerstet sind, welche saugfhiges inertes Material in einer  mindestens fr die Aufnahme des 1,1-fachen Volumens jeglicher freien Flssigkeit ausreichenden Menge enthlt.

Bem. Die zugelassenen Verpackungen drfen eine Nettomasse von 400 kg berschreiten (siehe Unterabschnitt 4.1.3.3).


Zustzliche Vorschrift:
Fr die Abdichtung der Transformatoren und Kondensatoren mssen geeignete Manahmen getroffen werden, um Undichtheiten unter normalen Befrderungsbedingungen zu verhindern.